Markit pakalpojumu noteikumi

Versija 1
Spēkā kopš 01.01.2021

Das Markit-System ist ein Werkzeug für den IT-Einkauf, das auf Einfachheit und Transparenz ausgerichtet ist. Das Markit-System ermöglicht es Kunden, Internetbasierte Einkäufe über die Websites t www.markit.eu sowie über die Punch-Out-Funktionalität zu tätigen.

  1. Allgemeines. Die vorliegenden Markit-Nutzungsbedingungen (Bedingungen) gelten für jede Nutzung des Markit-Systems und werden auf alle über das Markit-System aufgegebenen Bestellungen angewendet, jeweils in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, Markit stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Das Angebot von Markit richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  2. Definitionen. In diesen Bedingungen gilt:

    • Kunde ist ein Unternehmer bzw. Unternehmen, der/das ein Konto für die Nutzung des Markit-Systems registriert hat und Bestellungen für den Kauf von Produkten über das Markit-System aufgibt
    • Markit ist , der Betreiber des Markit-Systems sowie MarkIT B2B GmbH (Friesenplatz 4 c/o WeWork, 50672 Köln, Deutschland, Tel.: +49 221 1773 5590, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 99417, vertreten durch Kairo Alloja, USt-Identifikations-Nr.: DE267807830);
    • Produkte sind Produkte oder Artikel, die der Kunde über das Markit-System bestellt;
    • Lokale Markit Standort ist der o.g. Verkäufer oder ein anderes Unternehmen (Schwesterunternehmen), das zur gleichen Unternehmensgruppe wie Markit gehört und das an der Verkaufstransaktion der vom Kunden bestellten Produkte beteiligt ist; der Name und die Kontaktdaten des Lieferanten werden auf der Website markit.eu angezeigt, je nach Auswahl des Standorts durch den Kunden;
    • Distributor ist ein Drittlieferant oder Wiederverkäufer der Produkte, der ein Kooperationspartner des Lieferanten oder von Markit ist;
    • OEM ist der Erstausrüster der Produkte, der nicht der lokale Markit Standort oder Markit ist.

  3. Registrierung. Das Markit-System wird nur Unternehmern bzw. Unternehmen angeboten. Um das Markit-System für die Auftragserteilung zu nutzen, ist eine Registrierung erforderlich. Bei der Erstellung eines Kontos im Markit-System muss der Kunde genaue, vollständige und aktualisierte Informationen angeben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Angaben innerhalb des Markit-Systems auf dem neuesten Stand zu halten. Alle von Markit oder dem Lieferanten gesendeten Informationen oder Mitteilungen gelten als vom Kunden erhalten, wenn Markit solche Mitteilungen oder Informationen an die vom Kunden im Markit-System angegebenen Kontaktdaten gesendet hat.

  4. Benutzer. Der Kunde ernennt Benutzer, die das Recht haben, im Namen des Kunden Bestellungen über das Markit-System aufzugeben (Benutzer). Benutzer mit Administratorrechten haben das Recht, andere Benutzer zu autorisieren, Bestellungen im Namen des Kunden aufzugeben. Der Kunde trägt die volle Haftung gegenüber dem Lokalen Markit Standort in Bezug auf alle Bestellungen, die von einem Benutzer des Kunden aufgegeben werden. Der Kunde muss sicherstellen, dass seine Benutzer ihre Passwörter vertraulich behandeln. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Informationen über seine Benutzer auf dem neuesten Stand gehalten werden, einschließlich der Tatsache, dass Benutzer, die nicht mehr berechtigt sind, Bestellungen im Namen des Kunden aufzugeben, aus dem Markit-System entfernt werden, indem er relevante Änderungen im Markit-System vornimmt oder den Kundensupport informiert.

  5. Verwendung des Markit-Systems. Markit und der Lokale Markit Standort gewähren dem Kunden (und seinen Benutzern) das Recht, auf das Markit-System zuzugreifen und es zu nutzen. Dieses Zugangs- und Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und nicht übertragbar. Der Lokale Markit Standort und Markit lehnen jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung in Verbindung mit dem Betrieb des Markit-Systems ab, das dem Kunden auf einer "wie vorhanden"- und "wie verfügbar"-Basis zur Verfügung gestellt wird. Der Lokale Markit Standort und Markit bemühen sich nach besten Kräften, dem Kunden ein Markit-System von höchster Qualität und Sicherheit zur Verfügung zu stellen, jedoch übernehmen der Lokale Markit Standort und Markit keine Gewährleistung dafür, dass der Zugang zum Markit-System und der Betrieb des Systems ununterbrochen, zeitgerecht und/oder fehlerfrei erfolgen.

  6. Markit-System-Katalog. Die Produkte und Artikel, die vom Kunden bestellt werden können, sind im Markit-System-Katalog enthalten. Die Preise der im Markit-System-Katalog aufgeführten Produkte werden in der lokalen Währung des Kunden angegeben und sind Richtpreise, ausschließlich Steuern und Versandkosten, sofern nicht anders angegeben. Markit kann diese Preise jederzeit ändern. Alle Produktabbildungen dienen nur zu Illustrationszwecken und können von den tatsächlich gelieferten Produkten abweichen. Dem Kunden ist bekannt, dass Markit oder der Lokale Markit Standort keine Produkte oder Artikel aus dem Markit-System-Katalog auf Lager haben

  7. Bestellung. Benutzer des Kunden können im Namen des Kunden Bestellungen für den Kauf von Produkten über das Markit-System aufgeben. Alle Bestellungen, die von Nutzern über das Markit-System aufgegeben werden, gelten als Angebote des Kunden. Dafür muss er die ausgewählten Produkte über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

    Der Lokale Markit Standort schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar.

    Der Vertrag über den Kauf der Produkte einschließlich der Vereinbarung über den Preis und die Lieferung kommt zustande, wenn der Lokale Markit Standort die Bestellung annimmt, indem er dem Kunden per E-Mail eine Auftragsbestätigung sendet. Die Stornierung von Bestellungen ist bis zur Versendung der Bestätigung durch den Lieferanten möglich.

    Der Lokale Markit Standort hat das Recht, die vom Kunden aufgegebenen Bestellungen nicht zu bestätigen, bzw. das Recht, eine Bestellung vor Versendung der Auftragsbestätigung jederzeit zu stornieren.

    Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

  8. Vorauszahlung. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Standardzahlungsmethode die Vorauszahlung auf der Grundlage einer Proformarechnung, die vom Lieferanten zusammen mit der Auftragsbestätigung vorgelegt wird. Die bestellten Produkte werden nicht vor Eingang des vollen Betrages der Vorauszahlung versandt. Sofern auf der Proformarechnung oder während des Bestellvorgangs nichts anderes angegeben ist, führt die Nichtzahlung der bestellten Produkte innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum der Ausstellung der Proformarechnung durch den Lieferanten zur automatischen Stornierung der Bestellung und des betreffenden Verkaufsvorgangs.

  9. Kreditlimit. Kunden können ein Kreditlimit beantragen, indem sie das Kreditantragsformular ausfüllen. Falls ein Kreditlimit nicht genehmigt werden kann, wird der Kunde vom Lieferanten über die Entscheidung informiert. Das Kreditlimit ist ein möglicher Gesamtbetrag der Schulden des Kunden gegenüber dem Anbieter. Der Betrag des verfügbaren Kreditlimits wird durch Abzug der offenen Bestellungen und unbezahlten fälligen Rechnungen vom genehmigten Kreditlimitbetrag berechnet. Der Kunde kann den Betrag des gesamten genehmigten Kreditlimits sowie das verfügbare Kreditlimit im Abschnitt "Kundeninformationen" des Markit-Systems einsehen. Das verfügbare Kreditlimit stellt sicher, dass eine bestätigte Bestellung sofort bearbeitet wird und die bestellten Produkte vor der Zahlung der entsprechenden Rechnung versandt werden. Der Lokale Markit Standort kann eine Vorauszahlung verlangen, wenn die vom Kunden aufgegebene Bestellung das verfügbare Kreditlimit überschreitet, und die Bearbeitung der Bestellung aussetzen, bis eine solche Zahlung eingeht oder das verfügbare Kreditlimit wiederhergestellt ist.

  10. Zahlungen. Der Kunde hat die Rechnungen innerhalb von 7 Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum zu bezahlen, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist. Wenn der Kunde eine Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt, kann der Lokale Markit Standort vom Kunden einen Verzugszins i.H.v. 9 % p.a. über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB bis zur vollständigen Bezahlung verlangen sowie in jedem Fall des Verzugs eine Verzugsschadenspauschale i.H.v. EUR 40,00 gemäß § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden und sonstiger Ansprüche durch den Anbieter nicht aus.

  11. Preismodell. Das vom Lieferanten verwendete allgemeine Preismodell ist ein Standardmarktmodell, bei dem der Lokale Markit Standort zu den besten verfügbaren Vertriebspreisen eine moderate Marge hinzufügt. Die Transport- und alle anderen Gebühren sind bereits im Preis des Markit-Systems enthalten, mit Ausnahme der Paketbearbeitungsgebühr für kleine Bestellungen. Im Falle einer gesonderten Vereinbarung bestehen auch die folgenden Möglichkeiten:

    Offene Marge - stellt eine Transaktionsgebühr bei jedem Kauf dar, die vereinbart und festgelegt wird. Der Kunde kann zwischen dem Produktpreis aus der Auswahl der Distributoren und der vom Lieferanten erhobenen Servicegebühr wählen;

    Markit-Fix - für eine einzige monatliche Gebühr kann der Kunde alle Käufe mit den Preisen der Vertriebspartner tätigen, die die Lieferung einschließen.

  12. Versand und Lieferung. Sofern nicht anders vereinbart, werden die bestellten Produkte versendet, sobald der Lokale Markit Standort die vollständige Zahlung vom Kunden erhalten hat. Je nach Preismodell können Versand- und Verpackungskosten anfallen, diese Informationen werden während des Bestellvorgangs angezeigt.

    Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Markit berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) zu bestimmen.

    Das geschätzte Lieferdatum wird während des Bestellvorgangs berechnet und beim Durchblättern der Produkte im Markit-System-Katalog angezeigt. Die geschätzten Lieferdaten können während des Bestellvorgangs und auch in der E-Mail zur Auftragsbestätigung angezeigt werden.

    Die Produkte werden in Zusammenarbeit mit Drittkurieren oder auf andere Weise direkt aus den Lagerbeständen der Distributoren von Tür zu Tür geliefert.

    Das Eigentum an den Produkten wird bei der Lieferung vom Lieferanten auf den Kunden übertragen, vorausgesetzt, dass der Lokale Markit Standort die Zahlung für die Produkte vollständig erhalten hat. Der Lokale Markit Standort behält das Eigentum an den gelieferten Produkten, bis die Produkte vollständig bezahlt sind.

    Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

  13. Kontrolle bei Lieferung und Reklamationen. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte bei der Lieferung zu prüfen. Jegliche Reklamationen, dass die gelieferten Produkte nicht den Mengenanforderungen entsprechen, und jegliche Reklamationen wegen sichtbarer Schäden an den Produkten oder ihrer Verpackung müssen unverzüglich bei der Lieferung geltend gemacht werden. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dieser unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

    Wenn der Kunde behauptet, dass die bestellten Produkte fehlerhaft oder beschädigt sind, hat er das Recht, innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen nach Feststellung von Mängeln, jedoch nicht später als 30 Tage nach der Lieferung der betreffenden Produkte, eine entsprechende begründete Beschwerde beim Lieferanten einzureichen, es sei denn, der OEM oder Distributor legt eine kürzere Frist fest. Der Lokale Markit Standort ist verpflichtet, innerhalb von 4 (vier) Arbeitstagen nach Erhalt der Beschwerde zu prüfen, ob die Beschwerde berechtigt ist, und wenn ja, unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel zu ergreifen.

  14. Rücksendungen. Rücksendungen werden von Fall zu Fall vom Lieferanten bearbeitet. Der Kunde ist nicht berechtigt, mangelfreie Produkte ohne die vorherige Genehmigung des Lieferanten zurückzugeben. Die Rückgabe von Produkten ist nicht möglich, wenn die Herstellung oder Montage von Produkten nach den speziellen Anforderungen des Kunden erfolgt ist. Die zurückzugebenden Produkte müssen in der Originalverpackung und ungeöffnet sein. Je nach Art und Preis des Produkts und den zugrunde liegenden Vereinbarungen mit Distributoren oder OEMs können Gebühren von bis zu 75% des Produktpreises anfallen. Die Versandkosten für zurückgesandte Produkte liegen in der Verantwortung des Kunden.

    Der Lokale Markit Standort unternimmt angemessene Anstrengungen und arbeitet sowohl mit dem Kunden als auch mit dem Distributor oder OEM eng zusammen, um sicherzustellen, dass jede einzelne Rückgabetransaktion auf faire und zufriedenstellende Weise gelöst wird.

  15. Keine Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben alle geistigen Eigentumsrechte, die einer Partei gehören oder von ihr entwickelt wurden, zusammen mit allen Änderungen, Entwicklungen oder Derivaten davon, bei dieser Partei. Soweit die vom Lieferanten an den Kunden gelieferten Produkte eingebettete Software, Firmware oder anderen Softwarecode enthalten, gelten die entsprechenden OEM-Lizenzbedingungen.

  16. Service-Levels für den Kundensupport. Der Kundensupport wird vom Lieferanten wie folgt bereitgestellt:

    Online-Live-Chat unter https://www.markit.eu/:

    Verfügbar: während der Arbeitstage zwischen 09:00 - 17:00 Uhr Ortszeit (Portugal/UK 07:00 - 16:00 Uhr Ortszeit; Nordamerika 12:00 - 20:00 Uhr MEZ).

    Im Falle von Nachfragespitzen oder anderen Schwierigkeiten werden Anfragen im Live-Chat innerhalb von 1 Werktag per E-Mail beantwortet.

    Support per e-mail – die Support-E-Mail-Adresse des Lieferanten ist unter http://www.markit.eu/ verfügbar: Antwortzeit: 1 Werktag https://www.markit.eu/:

    Antwortzeit: 1 Werktag.

    Telefonischer Support – die Support-Telefonnummer des Lieferanten finden Sie unter https://www.markit.eu/:

    Antwortzeit: Sofort, es sei denn, die Leitungen sind besetzt;

    Verfügbar: während der Arbeitstage zwischen 09:00 - 17:00 Uhr Ortszeit.

  17. Haftung. Markit und/oder der Lokale Markit Standort haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Soweit gesetzlich zulässig, sind Markit oder der Lokale Markit Standort nicht für entgangene Gewinne, Einnahmen, Produktionsverluste, Datenverluste oder andere Schäden verantwortlich, die dem Kunden oder einer anderen Person direkt oder indirekt entstehen.

    Die Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht im Rahmen der Verschuldenshaftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht die Haftung, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur:

    • a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • b) zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,
    • c) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
    • In Bezug auf die Verkaufstransaktionen ist die Gesamthaftung des Lieferanten auf den Betrag beschränkt, den der Kunde tatsächlich für die Produkte bezahlt hat, in deren Zusammenhang der Anspruch entstanden ist.

    • Verkaufsgarantie, Garantien. Wenn für das Produkt eine Verkaufsgarantie oder eine Garantie des Vertriebspartners oder des OEM vorliegt, wird diese vorbehaltlich der Bedingungen des Vertriebspartners oder des OEM an den Kunden weitergegeben. Der Lokale Markit Standort bietet dem Kunden Unterstützung bei der Bearbeitung / Vermittlung von Garantieansprüchen an Distributoren und OEMs, in erster Linie durch Weiterleitung und Weiterverfolgung von Garantieansprüchen, die der Kunde gegen Distributoren/OEMs hat. Alle Gewährleistungsansprüche an Distributoren/OEMs, die der Kunde vom Lieferanten bearbeiten oder vermitteln möchte, müssen über das Markit-System eingereicht werden. Garantiereparaturen werden von OEM-zertifizierten Servicezentren sowohl lokal als auch weltweit gemäß den vom OEM und/oder Distributor festgelegten Bedingungen durchgeführt. Der Lokale Markit Standort oder Markit geben selbst keine Verkaufsgarantie oder andere freiwillige Garantien für die Produkte. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir keine Haftung. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

      Verjährung. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

      Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.

    • Persönliche Daten. Der Lokale Markit Standort und Markit sammeln und verarbeiten bestimmte persönliche Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Der Kunde oder die Benutzer müssen bestimmte persönliche Daten zur Registrierung eines Kontos angeben, um das Markit-System nutzen zu können. Der Kunde bestätigt, dass er über die erforderlichen Rechte zur Offenlegung, Übertragung und Verarbeitung persönlicher Daten für die Registrierung eines Kontos und die Nutzung des Markit-Systems verfügt. Weitere Einzelheiten darüber, wie der Lokale Markit Standort und Markit persönliche Daten sammeln, speichern und verarbeiten, finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.

    • Vertraulichkeit.Sofern nicht anders gesetzlich vorgeschrieben oder zum Zwecke der Ausführung dieser Bedingungen erforderlich, dürfen der Lokale Markit Standort, Markit und der Kunde keine Informationen im Zusammenhang mit den Geschäftsaktivitäten oder Plänen der anderen Partei an Dritte weitergeben, soweit diese nicht öffentlich sind und allgemein als Geschäftsgeheimnisse gelten. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass seine Vertreter, Mitarbeiter und Nutzer, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben, über die Geheimhaltungspflicht informiert werden und einer ähnlichen Geheimhaltungspflicht wie in diesen Bedingungen unterliegen.

    • Recht auf Änderung der Bedingungen. Markit und der Lokale Markit Standort behalten sich das Recht vor, Änderungen an diesen Bedingungen vorzunehmen, vor allem, wenn Änderungen erforderlich sind, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen oder um Änderungen im Angebot oder Geschäftsmodell von Markit widerzuspiegeln. Markit oder der Lokale Markit Standort werden den Kunden in angemessener Weise vorab über solche Änderungen informieren. Wenn der Kunde mit diesen Änderungen nicht einverstanden ist, kann der Kunde das Markit-System möglicherweise nicht weiter nutzen. Die Änderungen der Bedingungen gelten für alle Bestellungen, die dem Verkäufer vorgelegt wurden, nachdem die Änderungen vorgenommen und dem Kunden oder dem Verwalter mitgeteilt wurden.

    • Höhere Gewalt. Markit, der Lokale Markit Standort und der Kunde haften nicht für die Nichterfüllung oder unzureichende Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, wenn dies durch höhere Gewalt verursacht wird. Höhere Gewalt ist ein ungewöhnliches und unvorhergesehenes Ereignis, wenn diejenige Partei, die sich darauf beruft, nicht mit diesem Ereignis rechnen, dessen Eintritt nicht beeinflussen und dessen Folge trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern konnte. Höhere Gewalt entbindet eine Partei nicht von der Haftung für Zahlungen und Verzugszinsen.

    • Geltendes Recht. Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist nicht anwendbar.

    • Streitbeilegung. Alle Streitigkeiten, Differenzen oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen, allen Bestellungen oder relevanten Verkaufstransaktionen, die durch diese Bedingungen geregelt werden, ergeben, werden vom Gericht am Standort des Lieferanten endgültig entschieden.

    • Schlussbestimmungen. Diese Bedingungen stellen zusammen mit der betreffenden Verkaufstransaktion die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Lieferanten in Bezug auf den Gegenstand dieser Bedingungen und die betreffende Verkaufstransaktion dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen, ob schriftlich oder mündlich, die auf den Gegenstand dieser Bedingungen und die betreffende Verkaufstransaktion anwendbar sind.

      Der Kunde darf ohne vorherige Zustimmung des Lieferanten keine Rechte oder Verpflichtungen aus diesen Bedingungen an einen Dritten abtreten. Der Lokale Markit Standort ist berechtigt, die Forderungen bezüglich der Nichtzahlung oder unrechtmäßigen Zahlung an Inkassobüros zu übergeben und auch Zahlungsansprüche zum Zwecke des Factorings abzutreten.