Markit-Nutzungsbedingungen

Version 1
Gültig ab 01.01.2021

Das Markit-Systemist ein Werkzeug für den IT-Einkauf, das auf Einfachheit und Transparenz ausgerichtet ist. Das Markit-System ermöglicht es Kunden, Internet-basierte Einkäufe über die Websites www.markit.eu sowie über die Punch-Out-Funktionalität zu tätigen.

  1. Allgemein. Die vorliegenden Markit-Nutzungsbedingungen (Bedingungen) gelten für jede Nutzung des Markit-Systems und werden auf alle über das Markit-System aufgegebenen Bestellungen angewendet.

  2. Definitionen. In diesen Bedingungen gilt:

    • Kunde ist eine juristische Person, die ein Konto für die Nutzung des Markit-Systems registriert hat und Bestellungen für den Kauf von Produkten über das Markit-System aufgibt;
    • Markit ist , die Muttergesellschaft und der Betreiber des Markit-Systems;
    • Produkte sind Produkte oder Artikel, die der Kunde über das Markit-System bestellt;
    • Lokale Markit Tochtergesellschaft ist eine juristische Person, die zur gleichen Unternehmensgruppe wie Markit gehört und die an der Verkaufstransaktion der vom Kunden bestellten Produkte beteiligt ist; der Name und die Kontaktdaten des Lieferanten werden auf der Website markit.eu angezeigt, je nach Auswahl des Standorts durch den Kunden;
    • Distributor ist ein Drittlieferant oder Wiederverkäufer der Produkte, der ein Kooperationspartner des Lieferanten oder von Markit ist;
    • OEM ist der Hersteller der Produkte, der nicht der Distributor, die lokale Markit Tochtergesellschaft oder Markit ist.

  3. Registrierung. Das Markit-System wird nur juristischen Personen angeboten. Um das Markit-System für die Auftragserteilung zu nutzen, ist eine Registrierung erforderlich. Bei der Erstellung eines Kontos im Markit-System muss der Kunde genaue, vollständige und aktualisierte Informationen angeben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Angaben innerhalb des Markit-Systems auf dem neuesten Stand zu halten. Alle von Markit oder dem Lieferanten gesendeten Informationen oder Mitteilungen gelten als vom Kunden erhalten, wenn Markit solche Mitteilungen oder Informationen an die vom Kunden im Markit-System angegebenen Kontaktdaten gesendet hat.

  4. Benutzer. Der Kunde ernennt Benutzer, die das Recht haben, im Namen des Kunden Bestellungen über das Markit-System aufzugeben (Benutzer). Die Benutzer mit Administratorrechten haben das Recht, andere Benutzer zu autorisieren, Bestellungen im Namen des Kunden aufzugeben. Der Kunde trägt die volle Haftung gegenüber der lokalen Markit Tochtergesellschaft in Bezug auf alle Bestellungen, die von einem Benutzer des Kunden aufgegeben werden. Der Kunde muss sicherstellen, dass seine Benutzer ihre Passwörter vertraulich behandeln. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Informationen über seine Benutzer auf dem neuesten Stand gehalten werden, einschließlich der Tatsache, dass Benutzer, die nicht mehr berechtigt sind, Bestellungen im Namen des Kunden aufzugeben, aus dem Markit-System entfernt werden, indem er relevante Änderungen im Markit-System vornimmt oder den Kundensupport informiert.

  5. Verwendung des Markit-Systems.Markit und die lokale Markit Tochtergesellschaft gewähren dem Kunden (und seinen Benutzern) das Recht, auf das Markit-System zuzugreifen und es zu nutzen. Dieses Zugangs- und Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und nicht übertragbar. Die lokale Markit Tochtergesellschaft und Markit lehnen jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung in Verbindung mit dem Betrieb des Markit-Systems ab, das dem Kunden auf einer "wie vorhanden"- und "wie verfügbar"-Basis zur Verfügung gestellt wird. Die lokale Markit Tochtergesellschaft und Markit bemühen sich nach besten Kräften, dem Kunden ein Markit-System von höchster Qualität und Sicherheit zur Verfügung zu stellen, jedoch übernehmen die lokale Markit Tochtergesellschaft und Markit keine Garantie dafür, dass der Zugang zum Markit-System und der Betrieb des Systems ununterbrochen, zeitgerecht oder fehlerfrei erfolgen.

  6. Markit-System-Katalog. Die Produkte und Artikel, die vom Kunden bestellt werden können, sind im Markit-System-Katalog enthalten. Die Preise der im Markit-System-Katalog aufgeführten Produkte werden in der lokalen Währung des Kunden angegeben und sind Richtpreise. Markit kann diese Preise jederzeit ändern. Alle Produktabbildungen dienen nur zu Illustrationszwecken und können von den tatsächlich gelieferten Produkten abweichen. Dem Kunden ist bekannt, dass Markit oder der lokalen Markit Tochtergesellschaft keine Produkte oder Artikel aus dem Markit-System-Katalog auf Lager haben.

  7. Bestellung. Benutzer des Kunden können im Namen des Kunden Bestellungen für den Kauf von Produkten über das Markit-System aufgeben. Alle Bestellungen, die von Nutzern über das Markit-System aufgegeben werden, gelten als Angebote des Kunden. Der Vertrag über den Kauf der Produkte einschließlich der Vereinbarung über den Preis und die Lieferung kommt zustande, wenn die lokale Markit Tochtergesellschaft die Bestellung annimmt, indem er dem Kunden per E-Mail eine Auftragsbestätigung sendet. Die Stornierung von Bestellungen ist bis zur Versendung der Bestätigung durch den Lieferanten möglich.

    Die lokale Markit Tochtergesellschaft hat das Recht, die vom Kunden aufgegebenen Bestellungen nicht zu bestätigen, und das Recht, eine Bestellung jederzeit zu stornieren, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt. Die lokale Markit Tochtergesellschaft kann auch alle Verkaufstransaktionen (bestätigte Bestellungen) stornieren, wenn ein Fehler im Markit-System mit der Preisgestaltung aufgetreten ist (z.B. der angezeigte Preis liegt unangemessen unter dem durchschnittlichen Marktpreis), das Produkt nicht mehr verfügbar ist oder aufgrund von Fehlern in den Produktbeschreibungen.

  8. Vorauszahlung. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Standardzahlungsmethode die Vorauszahlung auf der Grundlage einer Pro-forma-Rechnung, die vom Lieferanten zusammen mit der Auftragsbestätigung vorgelegt wird. Die bestellten Produkte werden nicht vor Eingang des vollen Betrages der Vorauszahlung versandt. Sofern auf der Proforma-Rechnung oder während des Bestellvorgangs nichts anderes angegeben ist, führt die Nichtzahlung der bestellten Produkte innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum der Ausstellung der Proforma-Rechnung durch den Lieferanten zur automatischen Stornierung der Bestellung und des betreffenden Verkaufsvorgangs.

  9. Kreditlimit. Kunden können ein Kreditlimit beantragen, indem sie das Kreditantragsformular ausfüllen. Falls ein Kreditlimit nicht genehmigt werden kann, wird der Kunde vom Lieferanten über die Entscheidung informiert. Das Kreditlimit ist ein möglicher Gesamtbetrag der Schulden des Kunden gegenüber dem Serviceanbieter. Der Betrag des verfügbaren Kreditlimits wird durch Abzug der offenen Bestellungen und unbezahlten fälligen Rechnungen vom genehmigten Kreditlimitbetrag berechnet. Der Kunde kann den Betrag des gesamten genehmigten Kreditlimits sowie das verfügbare Kreditlimit im Abschnitt "Kundeninformationen" des Markit-Systems einsehen. Das verfügbare Kreditlimit stellt sicher, dass eine bestätigte Bestellung sofort bearbeitet wird und die bestellten Produkte vor der Zahlung der entsprechenden Rechnung versandt werden. Die lokale Markit Tochtergesellschaft kann eine Vorauszahlung verlangen, wenn die vom Kunden aufgegebene Bestellung das verfügbare Kreditlimit überschreitet, und die Bearbeitung der Bestellung aussetzen, bis eine solche Zahlung eingeht oder das verfügbare Kreditlimit wiederhergestellt ist.

  10. Zahlungen. Der Kunde hat die Rechnungen innerhalb von 7 Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum zu bezahlen, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist. Wenn der Kunde eine Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt, kann die lokale Markit Tochtergesellschaft vom Kunden einen Verzugszins für jeden verspäteten Tag in Höhe von 0,05% bis zur vollständigen Bezahlung verlangen.

  11. Preismodell. Das vom Lieferanten verwendete allgemeine Preismodell ist ein Standardmarktmodell, bei dem die lokale Markit Tochtergesellschaft zu den besten verfügbaren Vertriebspreisen eine moderate Straßenpreismarge hinzufügt. Die Transport- und alle anderen Gebühren sind bereits im Preis des Markit-Systems enthalten, mit Ausnahme der Paketbearbeitungsgebühr für kleine Bestellungen. Im Falle einer gesonderten Vereinbarung bestehen auch die folgenden Möglichkeiten:

    Offene Marge - stellt eine Transaktionsgebühr bei jedem Kauf dar, die vereinbart und festgelegt wird. Der Kunde kann zwischen dem Produktpreis aus der Auswahl der Distributoren und der vom Lieferanten erhobenen Servicegebühr unterscheiden;

    Markit FIX - für eine einzige monatliche Gebühr kann der Kunde alle Käufe mit den Preisen der Vertriebspartner tätigen, die die Lieferung einschließen.

  12. Versand und Lieferung. Sofern nicht anders vereinbart, werden die bestellten Produkte versandt, sobald Die lokale Markit Tochtergesellschaft die vollständige Zahlung vom Kunden erhalten hat. Je nach Preismodell können Versand- und Verpackungskosten anfallen, diese Informationen werden während des Bestellvorgangs angezeigt.

    Das geschätzte Lieferdatum wird während des Bestellvorgangs berechnet und beim Durchblättern der Produkte im Markit-System-Katalog angezeigt. Die geschätzten Lieferdaten können während des Bestellvorgangs und auch in der E-Mail zur Auftragsbestätigung angezeigt werden.

    Die Produkte werden in Zusammenarbeit mit Drittkurieren oder auf andere Weise direkt aus den Lagerbeständen der Distributoren von Tür zu Tür geliefert.

    Das Eigentum an den Produkten wird bei der Lieferung vom Lieferanten auf den Kunden übertragen, vorausgesetzt, dass die lokale Markit Tochtergesellschaft die Zahlung für die Produkte vollständig erhalten hat. Die lokale Markit Tochtergesellschaft behält das Eigentum an den gelieferten Produkten, bis die Produkte vollständig bezahlt sind.

    Die Gefahr einer versehentlichen Zerstörung der Produkte geht vom Lieferanten auf den Kunden bei der Lieferung oder ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Produkte an eine vom Kunden benannte Person über.

  13. Kontrolle bei Lieferung und Reklamationen. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte bei der Lieferung zu prüfen. Jegliche Reklamationen, dass die gelieferten Produkte nicht den Mengenanforderungen entsprechen, und jegliche Reklamationen wegen sichtbarer Schäden an den Produkten oder ihrer Verpackung müssen sofort bei der Lieferung geltend gemacht werden, und es muss ein entsprechender Hinweis auf dem Frachtbrief der Produkte oder auf einem Instrument zur Lieferung und zum Empfang der Produkte angebracht werden.

    Wenn der Kunde behauptet, dass die bestellten Produkte fehlerhaft oder beschädigt sind, hat er das Recht, innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen nach Feststellung von Mängeln, jedoch nicht später als 30 Tage nach der Lieferung der betreffenden Produkte, eine entsprechende begründete Beschwerde beim Lieferanten einzureichen, es sei denn, der OEM oder Distributor legt eine kürzere Frist fest. Die lokale Markit Tochtergesellschaft ist verpflichtet, innerhalb von 4 (vier) Arbeitstagen nach Erhalt der Beschwerde zu prüfen, ob die Beschwerde berechtigt ist, und wenn ja, unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel zu ergreifen.

  14. Rücksendungen. Rücksendungen werden von Fall zu Fall vom Lieferanten bearbeitet. Der Kunde ist nicht berechtigt, mangelfreie Produkte ohne die vorherige Genehmigung des Lieferanten zurückzugeben. Die Rückgabe von Produkten ist nicht möglich, wenn die Herstellung oder Montage von Produkten nach den speziellen Anforderungen des Kunden erfolgt ist. Die zurückzugebenden Produkte müssen in der Originalverpackung und ungeöffnet sein. Je nach Art und Preis des Produkts und den zugrunde liegenden Vereinbarungen mit Distributoren oder OEMs können Gebühren von bis zu 75% des Produktpreises anfallen. Die Versandkosten für zurückgesandte Produkte liegen in der Verantwortung des Kunden.

    Die lokale Markit Tochtergesellschaft unternimmt angemessene Anstrengungen und arbeitet sowohl mit dem Kunden als auch mit dem Distributor oder OEM eng zusammen, um sicherzustellen, dass jede einzelne Rückgabetransaktion auf faire und zufriedenstellende Weise gelöst wird.

  15. Keine Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben alle geistigen Eigentumsrechte, die einer Partei gehören oder von ihr entwickelt wurden, zusammen mit allen Änderungen, Entwicklungen oder Derivaten davon, bei dieser Partei. Soweit die vom Lieferanten an den Kunden gelieferten Produkte eingebettete Software, Firmware oder anderen Softwarecode enthalten, gelten die entsprechenden OEM-Lizenzbedingungen.

  16. Service-Levels für den Kundensupport. Der Kundensupport wird vom Lieferanten wie folgt bereitgestellt:

    Online-Live-Chat unter https://www.markit.eu/:

    Verfügbar: während der Arbeitstage zwischen 09:00 - 17:00 Uhr Ortszeit (Portugal/UK 07:00 – 16:00 Uhr Ortszeit; Nordamerika 12:00 – 20:00 CET).

    Im Falle von Nachfragespitzen oder anderen Schwierigkeiten werden Anfragen im Live-Chat innerhalb von 1 Werktag per E-Mail beantwortet.

    Support per E-Mail – die Support-E-Mail-Adresse der lokalen Markit Tochtergesellschaft ist unter http://www.markit.eu/ verfügbar https://www.markit.eu/:

    Antwortzeit: 1 Werktag.

    Telefonischer Support – die Support-Telefonnummer der lokalen Markit Tochtergesellschaft finden Sie unterhttps://www.markit.eu/:

    Antwortzeit: Sofort, es sei denn, die Leitungen sind besetzt;

    Verfügbar: während der Arbeitstage zwischen 09:00 - 17:00 Uhr Ortszeit (Portugal/UK 07:00 – 16:00 Uhr Ortszeit; Nordamerika 12:00 – 20:00 CET).

  17. Die Haftung. Soweit gesetzlich zulässig, sind Markit oder die lokale Markit Tochtergesellschaft nicht für entgangene Gewinne, Einnahmen, Produktionsverluste, Datenverluste oder andere Schäden verantwortlich, die dem Kunden oder einer anderen Person direkt oder indirekt entstehen.

    In Bezug auf die Verkaufstransaktionen ist die Gesamthaftung des Lieferanten auf den Betrag beschränkt, den der Kunde tatsächlich für die Produkte bezahlt hat, in deren Zusammenhang der Anspruch entstanden ist.

  18. Verkaufsgarantie, Garantien. Wenn für das Produkt eine Verkaufsgarantie oder eine Garantie des Vertriebspartners oder des OEM vorliegt, wird diese vorbehaltlich der Bedingungen des Vertriebspartners oder des OEM an den Kunden weitergegeben. Die lokale Markit Tochtergesellschaft bietet dem Kunden Unterstützung bei der Bearbeitung / Vermittlung von Garantieansprüchen an Distributoren und OEMs, in erster Linie durch Weiterleitung und Weiterverfolgung von Garantieansprüchen, die der Kunde gegen Distributoren/OEMs hat. Alle Gewährleistungsansprüche an Distributoren/OEMs, die der Kunde vom Lieferanten bearbeiten oder vermitteln möchte, müssen über das Markit-System eingereicht werden. Garantiereparaturen werden von OEM-zertifizierten Servicezentren sowohl lokal als auch weltweit gemäß den vom OEM und/oder Distributor festgelegten Bedingungen durchgeführt. Die lokale Markit Tochtergesellschaft oder Markit geben selbst keine Verkaufsgarantie oder andere freiwillige Garantien für die Produkte.

  19. Persönliche Daten. Die lokale Markit Tochtergesellschaft und Markit sammeln und verarbeiten bestimmte persönliche Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Der Kunde oder die Benutzer müssen bestimmte persönliche Daten zur Registrierung eines Kontos angeben, um das Markit-System nutzen zu können. Der Kunde bestätigt, dass er über die erforderlichen Rechte zur Offenlegung, Übertragung und Verarbeitung persönlicher Daten für die Registrierung eines Kontos und die Nutzung des Markit-Systems verfügt. Weitere Einzelheiten darüber, wie die lokale Markit Tochtergesellschaft und Markit persönliche Daten sammeln, speichern und verarbeiten, finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie .

  20. Vertraulichkeit. Sofern nicht anders gesetzlich vorgeschrieben oder zum Zwecke der Ausführung der Absicht dieser Bedingungen, dürfen die lokale Markit Tochtergesellschaft, Markit und der Kunde keine Informationen im Zusammenhang mit den Geschäftsaktivitäten oder Plänen der anderen Partei an Dritte weitergeben, die nicht öffentlich sind und allgemein als Geschäftsgeheimnisse gelten. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass seine Vertreter, Mitarbeiter und Nutzer, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben, über die Geheimhaltungspflicht informiert werden und einer ähnlichen Geheimhaltungspflicht wie in diesen Bedingungen unterliegen.

  21. Recht auf Änderung der Bedingungen. Markit und die lokale Markit Tochtergesellschaft behalten sich das Recht vor, Änderungen an diesen Bedingungen vorzunehmen, vor allem, wenn Änderungen erforderlich sind, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen oder um Änderungen im Dienstleistungsangebot oder Geschäftsmodell von Markit widerzuspiegeln. Markit oder die lokale Markit Tochtergesellschaft werden den Kunden in angemessener Weise vorab über solche Änderungen informieren. Wenn der Kunde mit diesen Änderungen nicht einverstanden ist, kann der Kunde das Markit-System möglicherweise nicht weiter nutzen. Die Änderungen der Bedingungen gelten für alle Bestellungen, die dem Verkäufer vorgelegt wurden, nachdem die Änderungen vorgenommen und dem Kunden oder dem Verwalter mitgeteilt wurden.

  22. Höhere Gewalt. Markit, die lokale Markit Tochtergesellschaft und der Kunde haften nicht für die Nichterfüllung oder unzureichende Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, wenn dies durch höhere Gewalt verursacht wird. Höhere Gewalt sind Umstände, die sich der Kontrolle der Partei entziehen und von denen die Partei zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht erwarten konnte, dass sie die Behinderung oder die Folgen, die die Partei vernünftigerweise nicht hätte überwinden können, berücksichtigen, vermeiden oder überwinden. Höhere Gewalt entbindet eine Partei nicht von der Haftung für Zahlungen und Verzugszinsen.

  23. Geltendes Recht. Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen des Landes, in dem die lokale Markit Tochtergesellschaft ansässig ist. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist nicht anwendbar.

  24. Streitbeilegung. Alle Streitigkeiten, Differenzen oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen, allen Bestellungen oder relevanten Verkaufstransaktionen, die durch diese Bedingungen geregelt werden, ergeben, werden vom Gericht am Standort des Lieferanten endgültig entschieden.

  25. Schlussbestimmungen. Diese Bedingungen stellen zusammen mit der betreffenden Verkaufstransaktion die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Lieferanten in Bezug auf den Gegenstand dieser Bedingungen und die betreffende Verkaufstransaktion dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen, ob schriftlich oder mündlich, die auf den Gegenstand dieser Bedingungen und die betreffende Verkaufstransaktion anwendbar sind.

    Der Kunde darf ohne vorherige Zustimmung des Lieferanten keine Rechte oder Verpflichtungen aus diesen Bedingungen an einen Dritten abtreten. Die lokale Markit Tochtergesellschaft ist berechtigt, die Forderungen bezüglich der Nichtzahlung oder unrechtmäßigen Zahlung an Inkassobüros zu übergeben und auch Zahlungsansprüche zum Zwecke des Factorings abzutreten.